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   OLG Hamm, 02.01.1969 - 15 W 490/68   

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https://dejure.org/1969,2125
OLG Hamm, 02.01.1969 - 15 W 490/68 (https://dejure.org/1969,2125)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.01.1969 - 15 W 490/68 (https://dejure.org/1969,2125)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Januar 1969 - 15 W 490/68 (https://dejure.org/1969,2125)
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Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorlage eines Erbscheins zur Grundbuchberichtigung nur bei bestehenden wirklichen Zweifeln hinsichtlich der Testierfähigkeit des Erblassers - Bloße Möglichkeit der Testierunfähigkeit genügt nicht

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 798
  • DNotZ 1970, 160
  • OLGZ 1969, 301
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14

    Grundbuchberichtigung: Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament; Zweifel

    Es bedarf "wirklicher" (OLG Hamm OLGZ 1969, 301), d. h. begründeter bzw. konkreter Zweifel (Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 788), etwa gestützt auf fachärztliche Gutachten oder Urteile (Hügel/Wilsch a. a. O.), die das Verlangen, einen Erbschein vorzulegen, rechtfertigen können.
  • OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17

    Berechtigtes Interesse an Einsichtnahme in das Grundbuch

    Es bedarf "wirklicher" (OLG Hamm OLGZ 1969, 301), d. h. begründeter bzw. konkreter Zweifel (Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 788), etwa gestützt auf fachärztliche Gutachten oder Entscheidungen (Hügel/Wilsch § 35 Rn. 124), die das Verlangen, einen Erbschein vorzulegen, rechtfertigen können.
  • OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 41/99

    Testamentsauslegung durch das Grundbuchamt

    2 Z 68/73">BayObLGZ 1974, 1 [6]; BayObLG Rpfleger 1995, 249; Senat, MittRhNotK 1988, 44; OLG Hamm, NJW 1969, 798; f; OLG Stuttgart, Rpfleger 1992, 154; Bauer/von Oefele/Schaub, a.a.O., § 35, Rdn. 126; Demharter, a.a.O., § 35, Rdn. 39; Hermann, a.a.O., § 35, Rd. 74; Meikel/Roth, a.a.O.).
  • OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15

    Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrags durch das Grundbuchamt hinsichtlich

    Vielmehr bedarf es "wirklicher" (OLG Hamm ZfIR 2015, 216; OLGZ 1969, 301), d. h. begründeter bzw. konkreter Zweifel (Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 788), etwa gestützt auf fachärztliche Gutachten oder Urteile (Hügel/Wilsch a. a. O.), die das Verlangen, einen Erbschein vorzulegen, rechtfertigen können, da eine weitere Aufklärung im Grundbuchverfahren nicht möglich, im Nachlassverfahren aber zu erwarten ist (siehe Senat vom 31.10.2014, 34 Wx 293/14 = FamRZ 2015, 698/700).
  • OLG München, 07.03.2016 - 34 Wx 32/16

    Konkurrenzverhältnis zwischen einem öffentlichen Testament und einer später

    Es bedarf "wirklicher" (OLG Hamm OLGZ 1969, 301), d. h. begründeter bzw. konkreter Zweifel (Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 788), etwa gestützt auf fachärztliche Gutachten oder Urteile (Hügel/Wilsch a. a. O.), die das Verlangen, einen Erbschein vorzulegen, rechtfertigen können.
  • OLG Hamm, 21.09.2000 - 15 W 272/00

    Erforderlichkeit der Vorlage eines Erbscheins trotz Vorliegens eines öffentlichen

    Nur wenn sich bei der Prüfung der Verfügung von Todes wegen hinsichtlich des behaupteten Erbrechts Zweifel tatsächlicher Art ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können, darf und muß die Vorlage eines Erbscheins verlangt werden, weil zu solchen Ermittlungen das Grundbuchamt nicht befugt ist (vgl. etwa BayObLG Rpfleger 2000, 266; OLG Köln FGPrax 2000, 89, 90; ständige Rechtsprechung des Senats etwa in OLGZ 1969, 301, 302; NJW-RR 1997, 646).
  • KG, 11.11.2014 - 1 W 547/14

    Eintragungshindernis des fehlenden Erbfolgenachweises: Nachweis der Erbeinsetzung

    Auch sonstige Umstände, aus denen sich die Unwirksamkeit der Verfügung ergibt, sind zu berücksichtigen, wenn begründete Anhaltspunkte bestehen (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1969, 301, 303; OLG Celle, NJW 1961, 562; Schaub, in: Baur/von Oefele, GBO, 3. Aufl., § 35, Rdn. 132).
  • BayObLG, 19.09.1989 - BReg. 1a Z 16/89

    Eröffnung eines Erbvertrags

    Hierzu ist es nur berechtigt, wenn wirkliche Zweifel tatsächlicher Art hinsichtlich des behaupteten Erbrechts bestehen (vgl. Meikel/Imhof/Riedel, § 35 GBO , Rd.-Nr. 60; Horber/ Demharter, § 35 GBO , Anm. 4; OLG Hamm DNotZ 1970, 160 ).
  • BayObLG, 07.10.1994 - 2Z BR 84/94

    Auslegung von öffentlichen Verfügungen von Todes wegen durch das Grundbuchamt;

    Einen Erbschein darf das Grundbuch nur dann verlangen, wenn sich bei der Prüfung der Verfügung hinsichtlich des behaupteten Erbrechts Zweifel tatsächlicher Art ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können (KG JFG 11, 195; OLG München JFG 22, 185; OLG Hamm MDR 1968, 1012; NJW 1969, 798; OLG Stuttgart Rpfleger 1975, 135; 1992, 154; OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 412; …
  • BayObLG, 03.01.1974 - BReg. 2 Z 68/73

    Anforderungen an die Auslegung eines Testaments; Anforderungen an die Auslegung

    Demnach ist, auch wenn ein Erbschein (noch) nicht erteilt ist, das Grundbuchamt an die (nicht notwendig ausdrückliche, vgl. § 46 Abs. 1 BayNachlO; BayObLGZ 20, 343; 1960, 501/504; 1968, 68/71; Firsching Nachlaßwesen in Bayern NachlO § 67 Anm. 2) Erbenfeststellung des Nachlaßgerichts gebunden; es darf in diesem Fall und ebenso auch zur Behebung abstrakter Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm vorliegenden Urkunden die Vorlage eines Erbscheins nicht verlangen (OLG Kamm NJW 1969, 798; KG JFG 18, 332/334; KG OLG 6, 15/17; 9, 335; OLG Celle NJW 1961, 562 [OLG Celle 24.10.1960 - 4 Wx 30/60] ; Bockelmann a.a.O. S. 338; Horber a.a.O. § 35 Anm. 4 C a; Meikel/Imhof/Riedel a.a.O. § 35 Rdnr. 60).
  • LG Kleve, 04.09.1989 - 4 T 150/89

    Grundbuchlicher Nachweis der Erbfolge

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